Teil BErläuterung von Handlungsoptionen in den einzelnen energie-technischen Bereichen

1. Gebäude, Mobilität und erneuerbare Energien

HandlungsoptionVertiefte Beschreibung und BeispieleAutor (Auskunft)
Die Titel sind identisch wie die obigen – aber es sind hier nur jene Massnahmen aufgeführt, die eine gewisse technische Komplexität ansprechen. Detaillierte technische Beschreibung, sodass die Leser verstehen, was genau gemeint istweiterführende Links zu Quellen, die das genauer ausführen (steht noch aus)
11Gebäude analysieren (GEAK +) und Sanierungsprogramm entwickelnDie Gemeinde stellt eine aus energetischen und klimatischen Gesichtspunkten optimale Bewirtschaftung ihrer Gebäude und Anlagen in Bezug auf Strom, Wärme, Wasser und Treibhausgasemissionen sicher.

Konkret:
– Erstellung einer Energiebuchhaltung über alle öffentlichen Gebäude (mit dem Gratis-Tool: EnerCoach)
– Für alle öffentlichen Gebäude die energetische Gebäudeanalyse GEAK+ erstellen. Eine solche Erhebung kostet die Gemeinden nichts (die Kosten von CHF 2’000.- pro Erhebung werden vom Kanton bezahlt). – Erstellung einer Liegenschafts-Bewirtschaftungs-, Unterhalts- und Erneuerungsstrategie für die kommunalen Bauten und Anlagen inkl. Zugehöriger mittelfristiger Finanzplanung für die zu ergreifenden Massnahmen. Basis dafür sind Sanierungskonzepte und Energiemassnahmen für die kommunalen Gebäude

 
12Kommunales Energie-Leitbild erarbeitenDie Gemeinde verfügt über ein verbindliches Leitbild mit qualitativen und quantifizierten Zielen für Energie-, Klima- und Verkehrspolitik. Die Zielsetzung der kommunalen Energie- und Klimapolitik hat sich dabei langfristig am Netto-Null-Ziel spätestens 2040 zu orientieren, mit einem Absenkpfad und Zwischenzie­len. Mit dem Konzept soll ein Monitoring etabliert werden, welches die Prüfung der Einhaltung des Zielpfades bzw. der Zwischenziele erlaubt.       Konkret: – Ambitionierte Themenbereiche: Effizienz, Erneuerbare, Suffizienz, Energieverbrauch, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Mobilität, Raumplanung, etc. – Kurz-, mittel- und langfristige Zielsetzungen (nächste 4 Jahre /oder 2025 / 2030 / 2040 / 2050) – Qualitative und quantitative Zielsetzungen – Abstimmung mit kantonaler und nationaler Politik; Darstellung des Beitrags zur Erreichung der nationalen und der kantonalen Energie- und Klimaziele – öffentliche verbindliche Stellungnahmen (aus der laufenden Legislatur)   Beispiel:   http://www.surbtal.ch/dl.php/de/5c530e1d5e282/EKSurbtal_Energieleitbild_Juni2016.pdf   
13Kommunale Energie- und Klima-Strategie entwerfen – kommunale CO2-Absenkpfade (2030 – 2050) erarbeitenZiel: Die Gemeinde verfügt über eine kommunale Klima-Strategie, die im Einklang steht mit den nationalen CO2- und Energie-Strategien. Insbesondere werden die quantitativen CO2-Absenkpfade und die PV-Produktionsziele für Gemeinde selber und die Privaten konkretisiert. Für die konsequente Umrüstung der Öl-/Gas-Heizungen auf Wärmepumpen oder andere nachhaltige Energien wird ein Zeitplan erstellt. Die Gemeinde nimmt aktiv teil an der Umrüstung der öffentlichen und der privaten Fahrzeugflotte auf nachhaltige Energieträger.   
14Steuerung der Energie- und Klimapolitik mittels kommunalem Klimaatlas: Energie-Bilanz / CO2-Bilanz für alle Gebäude / Quartiere /Prozesse erstellen – Treibhausgase für alle Prozesse und Betriebe (inkl. Landwirtschaft) quantifizierenDie Gemeinde verfügt über eine Energie- und Klimabilanz für das ganze Gemeindegebiet, inkl.  über ein Indikatoren-Set zur Steuerung der Energie- und Klimapolitik ([13, 14]).   Konkret: – Bilanzierung von Energieverbrauch, Treibhausgasen, erneuerbarer Energieproduktion – Aussagekräftige Aufschlüsselung nach: Verbraucherkategorien (Haushalte/Wirtschaft/Verkehr); Wärme / Strom / Treibstoffe; erneuerbar / nicht erneuerbar. – Reporting und Kommunikation (intern und extern), – Überprüfung Erreichung des Absenkpfades –  Verwendung von Tools wie z.B. das Bilanzierungs-Tool für Gemeinden und Regionen, ECOSPEED Region – Verwendung des Energiespiegels des Kantons AG     
15BNO modifizieren – Vorschläge für die Verankerung der Klimapolitik in der BNO erarbeiten  Siehe Handlungsoption Nr. 52 BNO 
16(Verwaltung, Gemeinderat): Alle Investitionshilfen und Unterstützungsangebote von Bund, Kanton und Gemeinden kennen und die Betroffenen aktiv informierenDie Gemeinde informiert sich über, stellt Gesuche für und macht Gebrauch von den verschiedensten Förderprogrammen des Kantons und des Bundes (z.B. finanzielle Beiträge für energetische Beratungsdienstleistungen und Massnahmen im Bereich Gebäudehülle und Haustechnik). Die Gemeinde informiert Private aktiv periodisch bzw. früh im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens und des energetischen Vollzuges über bestehende Förderprogramme und Massnahmen, welche die Klima- und Energieziele unterstützen.    Links Aargau:   Finanzielle Förderung energieberatungAARGAU   Energiefranken – Übersicht verfügbare Förderprogramme pro Gemeinde:   https://www.energie-experten.ch/de/energiefranken.html   Links Schweiz:   Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK   energieschweiz   Finanzielle Förderung energieschweiz Energiestadt

2. BNO

HandlungsoptionVertiefte Beschreibung und BeispieleAutor (Auskunft)
Die Titel sind identisch wie die obigen – aber es sind hier nur jene Massnahmen aufgeführt, die eine gewisse technische Komplexität ansprechen.Detaillierte technische Beschreibung, sodass die Leser verstehen, was genau gemeint istweiterführende Links zu Quellen, die das genauer ausführen (steht noch aus)
51Prinzipien der Klimapolitik in der BNO grundsätzlich als Zielsetzungen verankernDie Ziele und Prinzipien der schweizerischen Klimapolitik müssen als übergeordnete Ziele auch in der BNO festgehalten werden und in den einschlägigen Paragraphen konkretisiert werden (Energieverbrauch der Gebäude, Gebäude-Heizungssysteme, Ausbau des Fussgänger-Verkehrs, Veloverkehr, Unterstützung der e-Mobilität etc.)   
52Einschlägige SIA-Baustandards zur Decarbonisierung in der BNO verankernAnpassung der BNO: Gebäude werden energieeffizient und mit erneuerbaren Energiequellen gebaut/umgebaut, gemäss den folgenden Vorgaben:   SIA-Normen:2040 (Effizienzpfad Energie)2060 (Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden)Normreihe 490 (Bewertung der Nachhaltigkeit von Bauwerken)491 (Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum)Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS 2.0 Hochbau) 
53PV-Vorschriften (Dach, Fassade) erlassen – Einsprachefristen der Realität anpassen  BNO «PV-freundlich» anpassen; Einfluss auf BNO nehmen (v.a. bei Überarbeitung) 
54Heizungsvorschriften in der BNO festschreiben (CO2-Begrenzung, …)Die BNO soll konkrete Vorschriften enthalten, die die CO2-Emissionen der Gebäude gemäss den Klimazielen für die Jahre 2030, 2040 und 2050 verlangen, damit die CO2-Emissionen entsprechend reduziert werden können.   
55Klima-Qualitäten für Bauten in BNO übernehmenIm Rahmen der BNO sollen Anforderungen an die energetische Qualität und die Klimaqualität der Bauten und Bebauungen festgeschrieben werden, wo dies im bestehenden rechtlichen Rahmen möglich ist, wie etwa in Sonderbauvorschriften bei Gestaltungsplänen. Auch eine Verknüpfung der Anforderungen mit einem Ausnützungsbonus ist möglich. Dies kann etwa durch die Verbindlichkeitserklärung von Standards wie Minergie+, SIA-Effizienzpfad Energie (SIA-Merkblatt 2040) oder Gebäudestandards von «Energiestadt» erfolgen oder durch Anschlussverpflichtung an einem Fernwämenetz mit hohem Anteil an erneuerbarer Energie oder Wärme aus der Kehrichtverbrennung.    https://www.minergie.ch/de/zertifizieren/ablauf/, Merkblatt SIA 2040 «Effizienzpfad Energie», https://www.local-energy.swiss/dam/jcr:359c9fc0-9829-4829-8d42-983648e32a31/Energievorschriften_Planung.pdf
56Verbindliche Klimaqualitäten für Gestaltungspläne entwickelnIn Sonderbauvorschriften bei Gestaltungsplänen kann etwa durch die Verbindlichkeitserklärung von Standards wie Minergie oder SIA-Effizienzpfad Energie (SIA-Merkblatt 2040) oder Gebäudestandards von «Energiestadt» eine überdurchschnittliche energetische Qualität erreicht werden. Denkbar ist auch die Verbindlichkeitserklärung der Anforderung an die Eigenproduktion von Elektrizität, wie sie in der MuKEn 2014 formuliert ist, allerdings mit der Wegbedingung der finanziellen Kompensations­möglichkeit und evtl. mit einer Erhöhung der geforderten installierten Leistung, z.B., 20 statt 10 Wp/m2, was insbesondere bei Neubau-Arealen mit Begrenzungen der Stockwerkanzahl auf unter vier zumutbar ist.